Prävention und Kindeswohl auf dem BeJam

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt ist auch auf dem Bezirkslager ein wichtiges Anliegen. Wichtige Maßnahmen zur Prävention sind dabei die Schulung aller Teilnehmenden Leiter:innen, Helfer:innen und Mitarbeitenden und die Überprüfung der polizeilichen Führungszeugnisse.


Folgende Anforderungen werden als Voraussetzung zur Teilnahme am BeJam gelten:

 

Betreuende Personen

(Leitende, die an Bezirks- und Stufentagen mit Kindern unterwegs sind und bspw. eine Station haben):

  • Selbstauskunftserklärung
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Präventionsschulung im Umfang des Moduls 2 d/e der gesamtverbandlichen Ausbildungskonzepts der DPSG (insgesamt 8 Stunden)

Empfehlung: Liegt die Schulung mehr als fünf Jahre zurück, sollte eine Auffrischung gemacht werden

 

Mitarbeitende ohne alleinigen Kontakt zu Kindern

(z.B. ausschließlich Orga-Team, ausschließlich Küche oder Café):

  • Selbstauskunftserklärung (wird von zugehörigem Stamm oder wenn nicht vorhanden Lagerleitung eingezogen)
  • Erweitertes Führungszeugnis (wird von zugehörigem Stamm oder wenn nicht vorhanden Lagerleitung eingezogen)
  • mindestens eine 1,5-stündige Online-Präventionsschulung (wird vom Bezirk vor dem BeJam angeboten) oder Präventionsschulung im Umfang des Moduls 2 d/e

 

Ehemalige, Besucher:innen

  • Selbstauskunftserklärung (wird von zugehörigem Stamm oder wenn nicht vorhanden Lagerleitung eingezogen)
  • Ehemalige und Besucher:innen, ohne alleinigen Kontakt mit minderjährigen Teilnehmern, benötigen keine Schulung

 

Die Stammesvorstände versichern dem Bezirk bei den Stammesanmeldungen, dass alle betreuenden Personen auf dem entsprechenden Stand sind. Die Verantwortung liegt bei den Stämmen.

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